AGB

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. AH Das Immobilienhaus GbR, im Folgenden Makler genannt, und ihren Kunden.

Gegenstand des Maklerauftrags ist der Nachweis von Interessenten zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages bzw. die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über das Auftragsobjekt.


2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, eine Haftung unsererseits wird nicht übernommen. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.


3. Weitergabeverbot

Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die Objektinformationen und die Objektnachweise nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler Schadensersatzes in Höhe der im Erfolgsfalle angefallenen Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.


4. Objektangebot

Ist dem Kunden eine durch den Makler nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags bereits bekannt, ist er verpflichtet, dem Makler dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Nachweis bzw. Angebot, unter Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist, schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gilt als anerkannt, dass die Maklerleistung gegenüber dem Kunden einen Provisionsanspruch für die Nachweis- oder Vermittlungsleistung im Abschlussfalle begründet.


5. Provision

Die Provision entsteht und ist fällig bei Abschluss des – ggf. erforderlichen notariellen – Hauptvertrages.

Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Provision zu bezahlen. Wird innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des o.a. Vertrages zwischen den Vertragspartnern ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, so verpflichtet dies zur Zahlung der hierfür ortsüblichen Provision. Eine bereits gezahlte Provision für Vermietung kann in Anrechnung gebracht werden.


6. Alleinauftrag

Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages keine Maklerdienste Dritter in Anspruch zu nehmen und dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu übermitteln.


7. Doppeltätigkeit

Der Makler darf bei einem Verkaufsauftrag sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig sein.


8. Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


9. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus diesem Maklervertrag im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt der Gerichtsstand Ravensburg als vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


10. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen daraus sich als unwirksam erweisen sollten. Die unwirksame Bestimmung ist dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der mit ihr bezweckte Erfolg bestmöglich erreicht wird.