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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Unsere Angebote, die nur für den Empfänger bestimmt sind, beruhen auf Angaben unserer Auftraggeber. Sie sind freibleibend und  unverbindlich, eine Haftung unsererseits wird nicht übernommen. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung  bleibt  vorbehalten.

  • Der Empfänger verpflichtet sich, unsere Angebote nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Verstößt  der Empfänger hiergegen, so verpflichtet er sich zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der im Erfolgsfalle angefallenen Provision unter Verzicht auf einen Schadensnachweis unsererseits.

  • Ist dem Empfänger unseres Angebotes die Käuflichkeit bzw. Anbietbarkeit des von uns angebotenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen unter Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Kommt der Empfänger dieser Verpflichtung nicht nach, gilt als anerkannt, daß unsere Maklerleistung gegenüber dem Empfänger provisionsanspruchbegründete Nachweis- oder Vermittlungsleistung im Abschlußfalle ist.

  • Im Falle eines durch unseren Nachweis oder unserer Vermittlung zustandekommenden rechtsverbindlichen Vertrages gilt die unseren jeweiligen Angeboten zugrundeliegende Provision als vereinbart, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung über die Höhe der Provision getroffen wurde. Dies gilt auch beim Erwerb eines Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung. Ist keine Provisionsvereinbarung getroffen, so gilt die ortsübliche Provision als vereinbart. Die Provision entsteht und ist fällig bei Abschluß des ggf. erforderlichen notariellen Vertrages.

  • Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns ein Alleinauftrag erteilt wurde. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet der Auftraggeber für die volle Provision.

  • Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Provision zu bezahlen. Wird innerhalb von fünf Jahren nach Abschluß des o.a. Vertrages zwischen den Vertragspartnern  ein notarieller Kaufvertragbgeschlossen, so verpflichtet dies zur Zahlung der hierfür ortsüblichen Provision. Eine bereits angezahlte Provision für Vermietung kann in Rechnung gebracht werden.

  • Der Empfänger ist darauf hingewiesen worden, daß es sich um ein Vermittlungsgeschäft handelt und somit eine Maklerprovision an den  Vermittler zu bezahlen ist. Die Provision beträgt beim Kauf 3% zzgl. gesetzl. MwSt. aus dem notariellen Gesamtkaufpreis, bei Vermietungan an privat 2 Gesamtmonatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. und bei gewerblicher Vermietung 3 Gesamtmonatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Tätigkeit für den anderen  Teil ist gestattet.

  • Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungendaraus sich als unwirksam erweisen  sollten. Die unwirksame Bestimmung ist dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der mit ihr bezweckte Erfolg bestmöglich erreicht wird.

  • Für alle Streitigkeiten aus diesem Maklervertrag im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt der Gerichtsstand Ravensburg als vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.